Widerspruch (Schauungen & Prophezeiungen)

DvB, Samstag, 29.05.2010, 21:32 (vor 5088 Tagen) @ BBouvier (5168 Aufrufe)

Moin BB!

"Jedenfalls konterkariert das Bestreben der Verheimlichung aus
solcher Motivation doch geradezu vollkommen die Vorstellung, Schauungen
von Großereignissen träten doch auf jeden Fall ein."

Ein sich gedachter Seher (hier Nostradamus) sieht ein
künftiges hoch negatives Geschehen.
Das auch eintreten wird.
Sonst hätte er es ja nicht gesehen.

Gut, das ist die von Dir vertretene These 1.

Veröffentlichte er es jedoch vorab im Klartext, dann träte es
wegen anderer Entscheidungen aber gar nicht erst ein.
Würde "verhindert".

Das ist die von Dir vertretene These 2.

Ein Widerspruch in sich!

Das fiel mir durchaus auf...

Wobei eine einzige relevante Aenderung gegen 1575 z.B.
bereits die gesamte Geschichte des Abendlandes
in andere Bahnen lenkte.
Und deswegen auch alle späteren gesehenen Geschehnisse
durchgängig irrig wären.
Und doch deswegen auch gar nicht hätten gesehen werden können.

Das ist Deine Synthese aus Deinen Thesen 1 und 2.

Da das nicht der Fall ist,
darf und kann also Niemand von Nostradamus Werk im Klartext wissen:
- es wäre gar nicht erst verlegt worden
- Nostradamus wäre 1554 tot vom Hocker gefallen
- Manuskript und Verlag wären im Herbst 1555 einem Brand
zum Opfer gefallen...und dergleichen

Variante:
Nostradamus verschleiert seine Aussagen von vornherein so,
dass die Aussagen erst in nachhinein verstanden werden können.
Kurz:
Bei der Verschleierung handelt es sich schlicht um Werkschutz!

Und das Dein Lösungsvorschlag, aus dem Du offenbar ableitest, Nostradamus und/oder Du müßtest euch zum Durchführungsbeamten von Naturgesetzen machen, in dem ihr sicherstellt, daß sie bloß nicht kollidieren. :-P

ABER:
Diese Naturgesetze gelten entweder - oder sie gelten eben nicht!
Darum bestehe ich darauf, daß Deine These 1 auf Biegen und Brechen ernstgenommen wird, ganz egal, wer sich wie verhält oder nicht verhält. Die Verhinderung aus Deine These 2 wird niemals eintreten können, wenn Deine These 1 stimmt.

Du siehst selbst, daß sie einen Widerspruch ergeben! Damit ist glasklar und eindeutig, daß mindestens eine der Thesen falsch sein muß!

Mit einer Ausnahme: Es sei denn, es existierte irgend naturimmanentes Spezialgesetz, das die Kollision von sich aus verhinderte! (Deine Synthese kann in keinem Fall jemals wahr werden, die ist ein reiner synaptischer Kurzschluß oder ein Pappdrachen, den Du mir hier unterjubeln willst!)

Die Idee aber, man müßte die Erfüllung von Naturgesetzen bzw. deren Nichtkollision persönlich durchsetzen, ist vollkommen schizophren!

Gruß, DvB


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