Womit ich durchaus konform bin, ist mit dem Thema des Personalausweises.
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html
Dort steht unter § 5:
§ 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten
(1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.
(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:
1. Familienname und Geburtsname,
2. Vornamen,
...
10. Staatsangehörigkeit,
Das in den Ausweisen "Name" steht ist nicht exakt, kann aber durchs "Amtsdeutsch" begründet sein
Das Staatsangehörigkeit "Deutsch" steht, ist für mich nicht wirklich Logisch.
Gruß und ein gut´s Nächtle
Walle
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Hexenverbrennung, Inquisition, Kreuzzüge
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