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Ein Vertrag, kein Gesetz (Schauungen & Prophezeiungen)

Taurec ⌂, München, Freitag, 26.02.2016, 15:33 (vor 2976 Tagen) @ tuka (2966 Aufrufe)

Hallo!

http://dejure.org/gesetze/AEUV/128.html

Sich etwas mit Recht auszukennen, wäre allerdings nicht schlecht, ehe man von "Verboten" schwadroniert.

Hierbei handelt sich um einen Vertrag, der für die Mitgliedsstaaten der EU (durch Selbstverpflichtung) bindend ist, nicht aber für Privatleute.

Auch ist hier nur von Euronoten und -münzen die Rede und daß diese in der EU als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, nicht von Bargeld überhaupt.

Ich kann in meinem Bekanntenkreis locker beschließen, untereinander Dinge künftig gegen Monopolygeld zu tauschen. Nur wird mir das außerhalb meines Bekanntenkreises keiner abnehmen.

Die EU kann durch Änderung der Verträge jederzeit beschließen, daß Euronoten und -münzen künftig nicht mehr als Zahlungsmittel gelten.
Dann wäre Eurobargeld genauso wie DM-Bargeld auf derselben Stufe wie Monopolyspielgeld. Den Besitz von Monopolyspielgeld unter Strafe zu stellen, wäre aber Blödsinn.

Daher ist der Begriff "Bargeldverbot" lächerlich und auch irreführend, weil man sich von einem falschen Begriff ausgehend eine irreale Gefahr einbildet, nämlich daß es gefährlich wäre, Bargeld zu besitzen, statt völlig unerheblich, wenn Bargeld abgeschafft werden würde. ;-)

Tatsächlich wäre die Abschaffung des Bargeldes schon wegen der Vorbereitung, etwa des Kaufs von Edelmetallen, Waffen, Munition, verdächtiger Literatur nicht gerade vorteilhaft.

Gruß
Taurec


„Es lebe unser heiliges Deutschland!“

„Was auch draus werde – steh zu deinem Volk! Es ist dein angeborner Platz.“


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