Nein. Nicht wahr. (Schauungen & Prophezeiungen)

RichardS, Dienstag, 06.12.2011, 12:20 (vor 4519 Tagen) @ Eyspfeil (5406 Aufrufe)

Hallo!

"Obwohl etwas unhöflich, habe ich doch das Geburtsjahr (1953) der Lehrerin mitgeteilt, damit man sich daraus einen Anhalt bezüglich der (maximal denkbaren) Zeit ableiten kann. Natürlich können Beamte und Beamtinnen auch nach Erreichen des Pensionsalters noch "gerufen" werden, und alle würden in so einer Situation sich von alleine anbieten. Da die Lehrerin sich aber in diesem Notstand in einer wichtigen Aufsichtsfunktion "sieht", mag man schließen, dass sie noch "Kraft eines regelrechten Amtes" handelt, also nicht hilfsweise hinzugezogen wird. Das Pensionsalter liegt aktuell bei 67 Jahren."

Ja meines liegt bei 67 Jahren (habe von der Versicherungsanstalt kürzlich mein
reguläres Verrentungsdatum zugeschickt bekommen, was sowieso für den A ist angesichts der kommenden Zeiten, aber was solls), aber die sehende Lehrerin betrifft das Gesetz der "Rente mit 67" noch nicht: Sie kann noch mit 65 regulär in Rente gehen, also 2018.
Das neue Gesetz betrifft erst alle ab Anfang der 60er geborenen.

Die Ereignisse beginnen also schon vor 2018, da sie Löcher in den Dächern von Stuttgarter Wohnhäusern sieht. Der Impakt hat zu jenem Zeitpunkt höchstwahrscheinlich schon zugeschlagen. Die Vorereignisse beginnen schon Jahre früher, um nicht zu sagen, sie stehen unmittelbar bevor. Nicht wahr?

Beste Grüße,
Eyspfeil

Hallo!

Ich bin zwar kein „Rentenreformexperte“, aber da ich von der Verlängerung des Renteneintrittsalters auch selbst betroffen sein werde, habe ich das Thema doch wenigstens so einigermaßen im Kopf. Und da stimmt die Aussage „Das neue Gesetz betrifft erst alle ab Anfang der 60er geborenen“ (leider!) nicht. Den genauen Sachverhalt zu eruieren wäre sicherlich ein Leichtes, doch im konkreten Fall genügt wohl das Wissen: Das Renteneintrittsalter verschiebt sich ab einem festgelegten Jahrgang je nach Geburtsjahr sukzessive von 65 auf 67, bei den 1953 Geborenen liegt der Renteneintritt also irgendwo nach dem 65. Geburtstag und vor dem 67. Geburtstag. Wohlgemerkt: Nach momentaner (!) Gesetzeslage! Die Reformfreudigkeit, die unsere Politiker seit Jahren an den Tag legen, wenn es um den Abbau von „Besitzständen“ geht, sollte man nicht außer Acht lassen! Was heute „gilt“, muss 2012 oder 2014 (da haben wir z.B. bereits eine weitere Bundestagswahl hinter uns…) schon längst nicht mehr gelten! Folglich sind alle Zeitrechnungen in obigem Beitrag für die Katz. Der Grundfehler: Viel zu viel Vertrauen in die Beständigkeit von gerade in Berlin Beschlossenem! Als ob da nicht noch was ginge, wenn "wir" weiter "sparen" müssen... im Interesse von (die hehren Ideale bitte selber einsetzen).

Gruß
Richard


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